Nähmaschinen-direkt Garantie

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Zusätzlich gelten - falls angegeben - die Garantiebestimmungen der jeweiligen Marke. Bei Gebrauchtgeräten gilt die Nähmaschinen-direkt-Garantie. Falls vom Hersteller noch eine Restgarantie gewährt wird, gelten die Bestimmungen der Marke, jedoch mit der angegebenen Laufzeit der Hersteller-Restgarantie.

A) Nähmaschinen-direkt-Garantie

B) Gesetzliche Gewährleistung

C) BERNETTE - Garantiebestimmungen

D) BERNINA - Garantiebestimmungen

E) BROTHER® - 3 Jahre Garantie 

F) HUSQVARNA-VIKING - Garantiebestimmungen

G) JANOME - 5 Jahre Garantie

H) JUKI - Garantiebestimmungen

I) NECCHI - Garantiebestimmungen

J) PFAFF- Garantiebestimmungen

K) SINGER - Garantiebestimmungen

L) MELCO - Garantiebestimmungen

 


 

A) Nähmaschinen-direkt-Garantie

Nähmaschinen-direkt steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für technischen Service, insbesondere auch im Garantie- oder Gewährleistungsfall, zur Verfügung. Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um Ihre Maschine, organisieren für Sie die logistische Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen und sorgen für eine fachgerechte Erledigung technischer Arbeiten – nicht nur im Garantiefall!

Sofern Sie eine Frage oder ein technisches Problem mit Ihrem Gerät haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiter in unserem Servicecenter. Wir setzen alles daran, Ihr Anliegen schnell, zuverlässig und sorgfältig zu erledigen.

 

Garantieberechtigter
Die Nähmaschinen-direkt Garantie wird jedem Käufer gewährt, der das Produkt bei Nähmaschinen-direkt zur eigenen privaten Verwendung erwirbt. Bei gewerblicher Nutzung gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung.

Garantiezeit
Diese Nähmaschinen-direkt Garantie gilt für die Dauer von 12 Monaten nach Erhalt des Produkts. 

Garantieleistung
Während der Garantiezeit übernehmen wir alle Kosten für Arbeitsleistungen und Ersatzteile. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Keine Garantie
Wir bitten um Verständnis, dass wir für  Verschleißteile aller Art (z.B. Nadeln, Spulen, Einfädler, Spulenkapseln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Stichplatten, Messer uvm.) und Verbrauchsmaterialien (z.B. Garne, Vliese) keine Garantie übernehmen. Dies gilt auch für selbst verursachte Schäden durch Fehlbedienung, ungenügende Pflege, Nichtbeachtung von Wartungs-/Handhabungsvorschriften sowie höhere Gewalt. Auch nach unautorisierten technischen Eingriffen oder Verwendung von nicht originalen Zubehörartikeln übernehmen wir keine Garantie.

Garantieanspruch geltend machen
Um den Anspruch auf die Nähmaschinen-direkt-Garantie geltend zu machen, müssen Sie uns das Produkt nach vorheriger Absprache zusenden bzw. überbringen. Zusätzlich erforderlich ist die Vorlage des Kaufbelegs. Alle Ansprüche aus Herstellergarantien und gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften gelten uneingeschränkt, die Nähmaschinen-direkt-Garantie bietet ggf. darüberhinausgehende Leistungen.

 

Bei gebrauchten Geräten
gelten die folgenden Bestimmungen:

Garantieberechtigter
Die nähmaschinen-direkt Garantie wird jedem Käufer gewährt, der das Produkt im nähmaschinen-direkt zur eigenen privaten Verwendung erwirbt. Bei gewerblicher Nutzung gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung.

Garantiezeit
Diese nähmaschinen-direkt Garantie gilt für die Dauer von 12 Monaten nach Erhalt des Produkts, sofern im Beschreibungstext nicht anders festgelegt.

Garantieleistung
Während der Garantiezeit übernehmen wir alle Kosten für Arbeitsleistungen und Ersatzteile. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. 

 

Bei neuen Geräten
Hier gilt die gesetzliche Gewährleistung oder eine darüber hinausgehende Herstellergarantie. Bei einzelnen Produkten ergänzen wir spezielle nähmaschinen-direkt-Garantieleistungen, auf die wir gesondert hinweisen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und Herstellergarantiezusagen bleiben hiervon unberührt.

 


 

B) Gesetzliche Gewährleistung

Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung ?

Wenn der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet ist, so bedeutet das, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware zum Verkaufszeitpunkt frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heißt, dass die Ware die kaufvertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss, weitere eventuell vereinbarte Zusagen erfüllt sein müssen und die Lieferung mengenmäßig korrekt ist. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt grundsätzlich der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren entsprechend den AGB im Nähmaschinen-direkt) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermaßen.

Wichtige Anmerkung: Unabhängig von Ihren rechtlichen Gewährleistungsansprüchen oder Herstellergarantiezusagen möchten wir Ihnen im Nähmaschinen-direkt erstklassigen Service bieten – und dazu zählen wir auch ein außergewöhnlich hohes Maß an Kulanzleistungen. Sprechen Sie uns einfach an...

 


 

C) BERNETTE - Garantiebestimmungen

Garantiezeit und -gültigkeit
Die Firma Bernina Nähmaschinen Deutschland GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von zwei (2) Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Die Garantie erlischt bei unautorisierten vorgenommen Änderungen oder wenn Originalzubehör/-teile durch andere als Originalteile ersetzt werden. Die Garantie gilt nicht für Schäden durch Fremdeinwirkung. Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Garantieerweiterung
Voraussetzung für Ansprüche aus der BERNINA-Garantieerweiterung ist die erfolgreich durchgeführte Registrierung der gekauften Maschine innerhalb von drei (3) Monaten ab Kaufdatum. Diese Registrierung ist ausschließlich online durch den Käufer möglich, die entsprechende online-Adresse erhält der Käufer bei Lieferung/Abholung der Maschine.

Die Garantieerweiterung beträgt weitere zwei (2) Jahre, sodass sich eine Gesamtdauer der Bernina-Garantie von vier (4) Jahren ergibt.

Geltungsbereich
Die Bernina-Garantie gilt innerhalb von Deutschland und Österreich. Die Vorlage des Kaufbelegs im Original ist erforderlich. Garantieleistungen können nur von Bernina selbst oder autorisierten Vertragspartnern erbracht werden.

 


 

D) BERNINA - Garantiebestimmungen

Garantiezeit und -gültigkeit
Die Firma Bernina Nähmaschinen Deutschland GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von zwei (2) Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Die Garantie erlischt bei unautorisierten vorgenommen Änderungen oder wenn Originalzubehör/-teile durch andere als Originalteile ersetzt werden. Die Garantie gilt nicht für Schäden durch Fremdeinwirkung. Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.


Garantieerweiterung
Voraussetzung für Ansprüche aus der BERNINA-Garantieerweiterung ist die erfolgreich durchgeführte Registrierung der gekauften Maschine innerhalb von drei (3) Monaten ab Kaufdatum. Diese Registrierung ist ausschließlich online durch den Käufer möglich, die entsprechende online-Adresse erhält der Käufer bei Lieferung/Abholung der Maschine. 

Die Garantieerweiterung beträgt weitere zwei (2) Jahre, sodass sich eine Gesamtdauer der Bernina-Garantie von vier (4) Jahren ergibt.
 

Geltungsbereich
Die Bernina-Garantie gilt innerhalb von Deutschland und Österreich. Die Vorlage des Kaufbelegs im Original ist erforderlich. Garantieleistungen können nur von Bernina selbst oder autorisierten Vertragspartnern erbracht werden.

 


 

E) BROTHER® - 3 Jahre Garantie

Garantienehmer:
Diese Garantie wird ausschließlich dem ersten Endverbraucher/Käufer ("Originalkäufer") für das betreffende Produkt, Verbrauchsmaterialien und Zubehörteile (in diesem Dokument zusammengefasst als "dieses Produkt" bezeichnet) gewährt. Wenn Sie das Produkt nicht von einem autorisierten Brother-Wiederverkäufer gekauft haben oder das Produkt vor dem Kauf bereits gebraucht worden ist (einschließlich aber nicht begrenzt auf Vorführmodelle oder erneuerte Produkte - außer von Brother werksseitig erneuerte Produkte), sind Sie nicht der Originalkäufer und für das von Ihnen gekaufte Produkt gilt diese Garantie nicht.

Garantieumfang:
Zu diesem Produkt gehören die Maschine, Verbrauchsmaterialen und Zubehörteile. Zu Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen gehören u. a. Nadeln, Lampen, Nähfüße, Spulen, Messer, Werkzeuge und Stickrahmen. Brother garantiert auf der Basis der an anderer Stelle in diesem Dokument erläuterten Ausnahmen, dass die Maschine frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, sofern sie unter normalen Bedingungen verwendet wird.

Garantiedauer:
Die Dauer der Garantie beträgt 3 Jahre ab Originalkaufdatum auf Ersatzteile und Arbeitszeit. (Wird die Maschine zu Geschäftszwecken eingesetzt, gewährt Brother eine Garantie von 1 Jahr ab Originalkaufdatum auf Ersatzteile und Arbeitszeit.)

NICHT im Garantieumfang:

Diese Garantie gilt nicht für:
(1) Sachschaden an diesem Produkt;
(2) Schaden durch unsachgemäße Installation, unsachgemäßen oder zweckentfremdeten Gebrauch, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall (einschließlich aber nicht beschränkt auf den Transport dieses Produkts ohne sachgemäße Vorbereitung und/oder Verpackung);
(3) Schaden, der von anderen, zusammen mit diesem Produkt verwendeten Geräten oder Programmen verursacht worden ist (einschließlich aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen, die keine Brother®-Markenteile sind);
(4) Verbrauchsmaterialien und Zubehörteile;
(5) Sonstige Teile, die regelmäßig gewartet, aufgefüllt oder ersetzt werden müssen und einem normalen Verschleiß unterliegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Spulenkapsel, Stichplatte, Riemen und Nadeleinfädler. Diese Garantie wird UNGÜLTIG, wenn dieses Produkt geändert oder in irgendeiner Weise modifiziert wird (einschließlich aber nicht beschränkt auf versuchte Garantiereparatur ohne die Autorisierung von Brother und/oder Änderung/Beseitigung der Seriennummer).

Maßnahmen:
Wenn diese Garantie das geschilderte Problem Ihrer Maschine abdeckt und Sie dieses Problem uns (Nähmaschinen-direkt) innerhalb der geltenden Garantiedauer mitgeteilt haben, wird der Nähmaschinen-direkt oder Brother die Maschine ohne Kosten für Ersatzteile und Arbeitszeit reparieren oder ersetzen. Die Entscheidung, ob die Maschine repariert oder ersetzt werden soll, liegt allein im Ermessen von Nähmaschinen-direkt in Absprache mit Brother. Die reparierte Maschine oder eine Ersatzmaschine wird versandkostenfrei an Sie geliefert.

 


 

F) HUSQVARNA-VIKING - Garantiebestimmungen 

Die VSM-Group leistet für HUSQVARNA-VIKING-Produkte eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. Internationale Garantie

Empfänger der Garantie
Diese Garantie bezieht sich lediglich auf den Käufer, der das Produkt für die private Verwendung im eigenen Haushalt erwirbt.

Garantiezeit
Diese Garantie wird für alle Husqvarna-Viking-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein.

Garantieausschluss
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Greifer, Stichplatten und Overlockmesser. Ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderem Beschädigungen durch falschen Stromanschluss, unnormalen Stromverhältnissen (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt, Schäden aufgrund ungenügender Pflege, Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften, Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung, Fehler oder Schäden durch unautorisierte Reparaturversuche/Reparaturen/Änderungen, Fehler oder Schäden durch Verwendung von nicht originalen Husqvarna-Viking Zubehör- oder Ersatzteilen.

Garantieverpflichtung
Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum werden sowohl Teile wie auch Arbeitsleistungen ohne Berechnung der Kosten geliefert. Ersetzte Teile werden nicht an den Käufer zurückgegeben, sondern gehen ins Eigentum von Husqvarna-Viking über.

Geltendmachung
Um den Garantieanspruch geltend zu machen, muss das defekte Produkt innerhalb der Garantiefrist zu dem autorisierten Husqvarna-Viking -Fachhändler geliefert werden, wo es gekauft wurde. Bei Wohnortwechsel (auch ins Ausland) wird die jeweilige Husqvarna-Viking Vertriebsgesellschaft einen autorisierten Husqvarna-Viking -Partner nennen. Die Garantieleistung wird nur dann gewährt, wenn zusammen mit dem Garantieschein das Rechnungsoriginal oder ein Kaufnachweis (mit Kaufdatum, Produktangabe und Verkäuferidentifizierung)in lesbarer Form vorgelegt wird.

Gültigkeit
Diese Garantie berührt nicht die Rechte des Käufers an den Hersteller nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Staates, noch seine Rechte gegenüber dem Händler gemäß dem Kaufvertrag.

2. Erweiterte Garantie innerhalb Deutschlands

Garantiegegenstände
Die erweiterte Garantie gilt für die HUSQVARNA-VIKING-Baureihen Jade™, Opal™, Sapphire™, Tribute™, Designer Topaz™, Designer Ruby™, Designer Diamond™, Designer Epic™, Brilliance™, Epic™.

Garantiedauer und - voraussetzungen
Sie gilt in Ergänzung zur zweijährigen Internationalen Garantie für weitere drei (3) Jahre. Um diese Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muß sofort nach Kauf eine Registrierung des gekauften Neugerätes bei Husqvarna-Viking erfolgen. Diese Garantie schließt die erforderlichen Ersatzteile ein (Arbeitsaufwand geht zu Lasten des Endverbrauchers). Ein Garantieanspruch besteht ausschließlich auf nachgewiesene und anerkannte Fabrikations- und Materialfehler. Zur Inanspruchnahme der erweiterten Husqvarna-Viking -Garantie ist die Registrierung unmittelbar nach dem Kauf durch Einsendung des Garantieerweiterungsbelegs oder die entsprechende online-Registrierung der gekauften Maschine erforderlich.

Garantieleistungen
Die erweiterte Garantieleistung ab Kaufdatum bedeutet fünf (5) Jahre Garantie auf mechanische Teile, fünf (5) Jahre Garantie auf elektronische Teile und zwei (2) Jahre Garantie auf Arbeitsleistung. Die erweiterte Garantie wird im Verkaufsland erbracht. Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum besteht ebenfalls Garantieanspruch in Ländern der internationalen Garantie (Information auf Anfrage). Transportkosten außerhalb der gesetzlichen Regelungen sind nicht Bestandteil der erweiterten Garantie. Die Garantieausschlüsse sind identisch zur internationalen Garantie definiert. Unter keinen Umständen haftet der Hersteller für Schäden oder Folgeschäden durch den Gebrauch der Husqvarna-Viking -Produkte oder Teile von Husqvarna-Viking -Produkten.

 


 

G) JANOME - 5 Jahre Garantie

JANOME produziert ausschließlich in eigenen Werken in Japan, Taiwan sowie Thailand und setzt alles daran, dass JANOME-Produkte Ihre Erwartungen erfüllen!

Garantiefristen
Für Ihre JANOME-Maschine gilt, bei normalem Privatgebrauch (nicht kommerziell) eine Garantiefrist von fünf (5) Jahren auf mechanische und elektronische Bauteile. Für Mehrnadel-Stickmaschinen von JANOME beträgt die Garantiedauer zwei (2) Jahre. Bei gewerblicher Nutzung erhalten Sie ein (1) Jahr Garantie. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des neuen Gerätes, Garantiebeleg für die Geltendmachung von Garantieansprüchen bei Nähmaschinen-direkt ist der Original-Kaufbeleg.

Garantieleistungen
JANOME Deutschland verpflichtet sich im Garantiefall kostenlos alle Teile nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder auszutauschen, welche sich aufgrund fehlerhafter Herstellung oder Verarbeitung als mangelhaft erwiesen haben. Voraussetzung ist, dass die Maschine für haushaltübliche Zwecke verwendet wurde. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gehen Kosten und Risiko des Transports auf den Erwerber über.

Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse
Diese Garantie ist vom Erstkäufer nicht übertragbar und beinhaltet nicht die dem üblichen Verschleiß ausgesetzten Teile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung, insbesondere im Hinblick auf die Anweisungen der Gebrauchsanleitung. Die Garantie erlischt, sobald unbefugte Personen Reparaturen bzw. Reparaturversuche oder Veränderungen an dem Gerät vornehmen. Sie erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer geändert wurde oder unleserlich ist. Alle notwendigen Arbeiten in diesem Zusammenhang sind kostenpflichtig. Die folgenden Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantie: Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Glühleuchten/Nähbirnen/Leuchteinheiten, Kohlebürsten, Federn, nicht-metallische Teile oder Bauteile, Greifer, Spulenhalter, Einfädelvorrichtungen, Stichbildungsvorrichtungen, Schneidewerkzeuge und alle Teile, die normalem Verschleiß unterworfen sind.

Geltungsbereich
Diese Garantie gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg. Informationen zu Garantieleistungen in anderen Ländern erhalten Sie auf Anfrage. Gesetzlich geregelte Rechte des Verbrauchers für den Verkauf von Konsumgütern werden von dieser Garantie nicht berührt.

 


 

H) JUKI - Garantiebestimmungen

Garantiezeit und -gültigkeit
Die Firma Consuendi GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von zwei (2) Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Die Garantie erlischt bei unautorisierten vorgenommen Änderungen oder wenn Originalzubehör/-teile durch andere als Originalteile ersetzt werden. Die Garantie gilt nicht für Schäden durch Fremdeinwirkung. Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Garantieerweiterung
Voraussetzung für Ansprüche aus der Juki-Garantieerweiterung ist die erfolgreich durchgeführte Registrierung der gekauften Maschine innerhalb von drei (3) Monaten ab Kaufdatum. Diese Registrierung ist ausschließlich online durch den Käufer möglich, die entsprechende online-Adresse erhält der Käufer bei Lieferung/Abholung der Maschine. Die Garantieerweiterung beträgt weitere zwei (2) Jahre, sodass sich eine Gesamtdauer der Juki-Garantie von vier (4) Jahren ergibt.

Geltungsbereich
Die Juki-Garantie gilt innerhalb von Deutschland und Österreich. Die Vorlage des Kaufbelegs im Original ist erforderlich. Garantieleistungen können nur von Juki selbst oder autorisierten Vertragspartnern erbracht werden.

 

 


 

I) NECCHI - 2 Jahre Garantie

Garantienehmer:
Diese Garantie wird ausschließlich dem ersten Endverbraucher/Käufer ("Originalkäufer") für das betreffende Produkt, Verbrauchsmaterialien und Zubehörteile (in diesem Dokument zusammengefasst als "dieses Produkt" bezeichnet) gewährt. Wenn Sie das Produkt nicht von einem autorisierten Necchi-Wiederverkäufer gekauft haben oder das Produkt vor dem Kauf bereits gebraucht worden ist (einschließlich aber nicht begrenzt auf Vorführmodelle oder erneuerte Produkte - außer von Necchi werksseitig erneuerte Produkte), sind Sie nicht der Originalkäufer und für das von Ihnen gekaufte Produkt gilt diese Garantie nicht.

Garantieumfang:
Zu diesem Produkt gehören die Maschine, Verbrauchsmaterialen und Zubehörteile. Zu Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen gehören u. a. Nadeln, Lampen, Nähfüße, Spulen, Messer, Werkzeuge und Stickrahmen. Necchi garantiert auf der Basis der an anderer Stelle in diesem Dokument erläuterten Ausnahmen, dass die Maschine frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, sofern sie unter normalen Bedingungen verwendet wird.

Garantiedauer:
Die Dauer der Garantie beträgt 2 Jahre ab Originalkaufdatum auf Ersatzteile und Arbeitszeit. (Wird die Maschine zu Geschäftszwecken eingesetzt, gewährt Necchi eine Garantie von 1 Jahr ab Originalkaufdatum auf Ersatzteile und Arbeitszeit.)

NICHT im Garantieumfang:

Diese Garantie gilt nicht für:
(1) Sachschaden an diesem Produkt;
(2) Schaden durch unsachgemäße Installation, unsachgemäßen oder zweckentfremdeten Gebrauch, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall (einschließlich aber nicht beschränkt auf den Transport dieses Produkts ohne sachgemäße Vorbereitung und/oder Verpackung);
(3) Schaden, der von anderen, zusammen mit diesem Produkt verwendeten Geräten oder Programmen verursacht worden ist (einschließlich aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Verbrauchsmaterialien und Zubehörteilen, die keine Necchi-Markenteile sind);
(4) Verbrauchsmaterialien und Zubehörteile;
(5) Sonstige Teile, die regelmäßig gewartet, aufgefüllt oder ersetzt werden müssen und einem normalen Verschleiß unterliegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Spulenkapsel, Stichplatte, Riemen und Nadeleinfädler. Diese Garantie wird UNGÜLTIG, wenn dieses Produkt geändert oder in irgendeiner Weise modifiziert wird (einschließlich aber nicht beschränkt auf versuchte Garantiereparatur ohne die Autorisierung von Necchi und/oder Änderung/Beseitigung der Seriennummer).

Maßnahmen:
Wenn diese Garantie das geschilderte Problem Ihrer Maschine abdeckt und Sie dieses Problem uns (Nähmaschinen-direkt) innerhalb der geltenden Garantiedauer mitgeteilt haben, wird der Nähmaschinen-direkt oder Necchi die Maschine ohne Kosten für Ersatzteile und Arbeitszeit reparieren oder ersetzen. Die Entscheidung, ob die Maschine repariert oder ersetzt werden soll, liegt allein im Ermessen von Nähmaschinen-direkt in Absprache mit Necchi. Die reparierte Maschine oder eine Ersatzmaschine wird versandkostenfrei an Sie geliefert.

 


 


 

J) PFAFF - Garantiebestimmungen

Die VSM-Group leistet für PFAFF-Produkte eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. Internationale Garantie

Empfänger der Garantie
Diese Garantie bezieht sich lediglich auf den Käufer, der das Produkt für die private Verwendung im eigenen Haushalt erwirbt.

Garantiezeit
Diese Garantie wird für alle Pfaff-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein.

Garantieausschluss
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Greifer, Stichplatten und Overlockmesser. Ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderem Beschädigungen durch falschen Stromanschluss, unnormalen Stromverhältnissen (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt, Schäden aufgrund ungenügender Pflege, Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften, Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung, Fehler oder Schäden durch unautorisierte Reparaturversuche/Reparaturen/Änderungen, Fehler oder Schäden durch Verwendung von nicht originalen Pfaff Zubehör- oder Ersatzteilen.

Garantieverpflichtung
Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum werden sowohl Teile wie auch Arbeitsleistungen ohne Berechnung der Kosten geliefert. Ersetzte Teile werden nicht an den Käufer zurückgegeben, sondern gehen ins Eigentum von Pfaff über.

Geltendmachung
Um den Garantieanspruch geltend zu machen, muss das defekte Produkt innerhalb der Garantiefrist zu dem autorisierten Pfaff-Fachhändler geliefert werden, wo es gekauft wurde. Bei Wohnortwechsel (auch ins Ausland) wird die jeweilige Pfaff Vertriebsgesellschaft einen autorisierten Pfaff-Partner nennen. Die Garantieleistung wird nur dann gewährt, wenn zusammen mit dem Garantieschein das Rechnungsoriginal oder ein Kaufnachweis (mit Kaufdatum, Produktangabe und Verkäuferidentifizierung)in lesbarer Form vorgelegt wird.

Gültigkeit
Diese Garantie berührt nicht die Rechte des Käufers an den Hersteller nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Staates, noch seine Rechte gegenüber dem Händler gemäß dem Kaufvertrag.

2. Erweiterte Garantie innerhalb Deutschlands

Garantiegegenstände
Die erweiterte Garantie gilt für die PFAFF-Baureihen Select, Ambition, Expression, Creative und Smarter™ by Pfaff C1100 Pro.

Garantiedauer und - voraussetzungen
Sie gilt in Ergänzung zur zweijährigen Internationalen Garantie für weitere drei (3) Jahre. Um diese Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, muß sofort nach Kauf eine Registrierung des gekauften Neugerätes bei PFAFF erfolgen. Diese Garantie schließt die erforderlichen Ersatzteile ein (Arbeitsaufwand geht zu Lasten des Endverbrauchers). Ein Garantieanspruch besteht ausschließlich auf nachgewiesene und anerkannte Fabrikations- und Materialfehler. Zur Inanspruchnahme der erweiterten PFAFF-Garantie ist die Registrierung unmittelbar nach dem Kauf durch Einsendung des Garantieerweiterungsbelegs oder die entsprechende online-Registrierung der gekauften Maschine erforderlich.

Garantieleistungen
Die erweiterte Garantieleistung ab Kaufdatum bedeutet fünf (5) Jahre Garantie auf mechanische Teile, fünf (5) Jahre Garantie auf elektronische Teile und zwei (2) Jahre Garantie auf Arbeitsleistung. Die erweiterte Garantie wird im Verkaufsland erbracht. Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum besteht ebenfalls Garantieanspruch in Ländern der internationalen Garantie (Information auf Anfrage). Transportkosten außerhalb der gesetzlichen Regelungen sind nicht Bestandteil der erweiterten Garantie. Die Garantieausschlüsse sind identisch zur internationalen Garantie definiert. Unter keinen Umständen haftet der Hersteller für Schäden oder Folgeschäden durch den Gebrauch der Pfaff-Produkte oder Teile von Pfaff-Produkten.

 


 

K) SINGER - Garantiebestimmungen

Die VSM-Group leistet für SINGER-Produkte eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. Internationale Garantie

Empfänger der Garantie
Diese Garantie bezieht sich lediglich auf den Käufer, der das Produkt für die private Verwendung im eigenen Haushalt erwirbt.

Garantiezeit
Diese Garantie wird für alle Singer-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein.

Garantieausschluss
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Nadeln, Glühbirnen, Antriebsriemen, Greifer, Stichplatten und Overlockmesser. Ausgeschlossen sind auch Defekte, die unabhängig von dem Material oder der Herstellung des Produktes entstanden sind. Dazu gehören unter anderem Beschädigungen durch falschen Stromanschluss, unnormalen Stromverhältnissen (z.B. infolge Gewitter) oder höhere Gewalt, Schäden aufgrund ungenügender Pflege, Beschädigung durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften, Beschädigung durch Unfallschäden oder unsachgemäße Behandlung, Fehler oder Schäden durch unautorisierte Reparaturversuche/Reparaturen/Änderungen, Fehler oder Schäden durch Verwendung von nicht originalen Singer Zubehör- oder Ersatzteilen.

Garantieverpflichtung
Während der ersten zwei (2) Jahre nach Verkaufsdatum werden sowohl Teile wie auch Arbeitsleistungen ohne Berechnung der Kosten geliefert. Ersetzte Teile werden nicht an den Käufer zurückgegeben, sondern gehen ins Eigentum Singer über.

Geltendmachung
Um den Garantieanspruch geltend zu machen, muss das defekte Produkt innerhalb der Garantiefrist zu dem autorisierten Singer-Fachhändler geliefert werden, wo es gekauft wurde. Bei Wohnortwechsel (auch ins Ausland) wird die jeweilige Singer Vertriebsgesellschaft einen autorisierten Singer -Partner nennen. Die Garantieleistung wird nur dann gewährt, wenn zusammen mit dem Garantieschein das Rechnungsoriginal oder ein Kaufnachweis (mit Kaufdatum, Produktangabe und Verkäuferidentifizierung)in lesbarer Form vorgelegt wird.

Gültigkeit
Diese Garantie berührt nicht die Rechte des Käufers an den Hersteller nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Staates, noch seine Rechte gegenüber dem Händler gemäß dem Kaufvertrag.

 


 

L) MELCO - Garantiebestimmungen

  • Für Privatkunden gilt die gesetzliche Gewährleistung B).
  • Für Firmenkunden gewährt MELCO eine Herstellergarantie entsprechend den Bedingungen unter K).

Melco gewährt auf alle Produkte außer Zubehör und Verbrauchsmaterialien ein Jahr Garantie.

Diese Garantie beinhaltet die Teile und nicht die Arbeitszeiten des Technikers. Transportkosten sind nicht Bestandteil der Garantie. Die Reparaturen müssen von einem von Melco zertifizierten Techniker ausgeführt werden, ansonsten erlischt der Garantieanspruch.

Bitte informieren Sie Ihren Verkäufer, sobald Sie einen Garantiefall vermuten. Eigene Reparaturversuche oder Reparaturen durch nicht autorisierte Personen haben den sofortigen Verlust des Garantieanspruchs zur Folge.

Zubehör und Verschleißteile sind:

Hardware-Optionen wie: Stickrahmen, Kappenrahmen, Kappenantrieb, Teile, die sich während des normalen Betriebs abnützen und Teile, die durch Missbrauch oder Nutzung defekt werden können, wie z.B. Nadeln, Presserfuss, Greifer, Bobbin Cases, Messer, Selector, Grabber, Acti-Feed-Rollen uvm.

Als Garantiedokument gilt Ihr Kaufbeleg. Der Garantiezeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt der Maschinenübergabe.

Angemeldet als: